Sanitätsdienstausbildung
Die besonderen Anforderungen im Sanitätsdienst machen es notwendig, dass das eingesetzte Personal, aufbauend auf die Erste Hilfe, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwirbt, um bei Sanitätswachdiensten und bei Mitwirkung in der Gefahrenabwehr adäquat helfen zu können. In der Sanitätsdienstausbildung erhalten die Teilnehmer die nötige Sicherheit zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen.
Voraussetzung:
- Mitglied in einer Rotkreuzgemeinschaft
- Erste-Hilfe-Grundausbildung oder Erste-Hilfe-Training, nicht länger als ein Jahr zurückliegend.
Träger der Sanitätsdienstausbildung ist der
DRK-Kreisverband Saarbrücken e.V.
66111 Saarbrücken, Ursulinenstr. 22
Der Kreisverbandsarzt trägt, unter Berücksichtigung der in gültigen Lehrunterlagen enthaltenen Lehraussagen, die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Ausbildung inklusiv der Prüfung.
Die Ausbildung richtet sich nach den jeweils gültigen Lehrunterlagen, der Ordnung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil Sanitätsdienst und der Prüfungsordnung Sanitätsdienst im DRK.
Die Sanitätsdienstausbildung umfasst mindestens 48 Unterrichtseinheiten zzgl. der Zeit für die Prüfung. Die Ausbildungsdauer kann je nach Interesse und Trainingsbedarf der Teilnehmer erweitert werden.

Die Lerninhalte der Ausbildung:
· Grundsätze 1.
· Bewusstloser Patient 2.1
· Kreislaufstillstand 2.2
· Atemstörungen 3.1
· Herz-Kreislaufstörungen 3.2
· Rettung und Transport 4.1
· Wundversorgung und Verbände 4.2
· Hitzeschäden und Verätzungen 4.3
· Knochen-u. Gelenkverletzungen 4.4
· SHT, Thorax- und Polytrauma 4.5
· Kollaps 5.1
· Schock 5.2
· Abdomen 5.3
· Allergie 5.4
· Schlaganfall 5.5
· Unterkühlung 5.6
· Vergiftungen 5.7
· Sonnenstich 5.8
· Rechtsfragen 5.9
Lehrgangsabschluss 6.
Die Sanitätsausbildung beinhaltet neben dem theoretischen Teil intensive Übungseinheiten, um die Hilfsmaßnahmen jederzeit sicher anwenden zu können.
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