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Das DRK warnt vor Missbrauch der Schutzzeichen!

Liebe Mitbürger*innen,

Die Schutzzeichen des DRK (Rotes Kreuz auf weißem Untergund), sowie die des Roten Halbmonds und des Roten Kristalls unterliegen dem humanitären Völkerrecht. Somit ist die Verwendung dieser streng gesetzlich verankert und obliegt nur befugten Personen und Organisationen, wie des DRK. Im Zuge des Ukrainekonflikts kam es immer wieder vor, dass private Personen und Organisationen diese Schutzzeichen missbräuchlich verwenden und an ihre privaten Autos oder Hilfstransportgüter anbringen, um so Schutz zu erlangen. Diese Verwendung stellt ein Missbrauch dar und ist strafbar! Was die Schutzzeichen bedeuten und wieso eine Verwendung privat nicht genutzt werden darf, erklären Ihnen die Bilder dazu.

Einen Bericht zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link:

https://www.drk.de/hilfe-weltweit/aktuelles-weltweit/meldung/drk-fordert-einhaltung-des-humanitaeren-voelkerrechts/